Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Servicevertrag sowie der Produkte der „proagent Versicherungsservice GmbH“ im weiteren „Servicegeberin“ genannt, FN: 392504 m
I. Allgemeines
Die proagent Versicherungsservice GmbH, im weiteren „Servicegeberin“ genannt, bietet eine von ihr entwickelte Softwarelösung zum Zwecke der Onlineverwaltung für Versicherungsmakler und- Agenten an. Die Zurverfügungstellung dieser Online-Software mit der Bezeichnung „OnlineOrdner“ erfolgt nach Maßgabe dieser Geschäftsbedingungen. Durch Unterfertigung eines Servicevertrages, mit welchem die Berechtigung zur Nutzung des Produktes „OnlineOrdner“, nachfolgend als „Software“ bezeichnet gegen Zahlung einer Servicegebühr vereinbart wird, erklärt sich der Servicenehmer mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Servicegeberin in der aktuell geltenden Fassung einverstanden. Gegenstand dieses Vertrages ist die Berechtigung zur Nutzung des Produktes „OnlineOrdner“, nachfolgend als „Software“ bezeichnet, gegen Zahlung einer Servicegebühr nach Maßgabe der zwischen den Vertragsteilen getroffenen Vereinbarung. Die Einräumung des Nutzungsrechtes hinsichtlich der Software beinhaltet auch Neuauflagen (Upgrades) und Anpassungen (Updates), welche dem Servicenehmer von der Servicegeberin in regelmäßigen Abständen zur Verfügung gestellt werden.
II. Vertragslaufzeit/Kündigung
Das Vertragsverhältnis beginnt mit beidseitiger Unterfertigung dieses Vertrages und wird auf unbestimmte Zeit begründet. Es unterliegt einer Mindestdauer von 12 Monaten. Für diesen Zeitraum verzichten beide Vertragsteile auf ihr Kündigungsrecht. Nach Ablauf von 12 Monaten sind beide Vertragsparteien berechtigt, das Vertragsverhältnis schriftlich mittels des seitens der Servicegeberin online zur Verfügung gestellten Kündigungsformulares unter Einhaltung einer 1-monatigen Kündigungsfrist jeweils zum Monatsletzten aufzukündigen. Darüber hinaus sind beide Vertragsteile berechtigt, das gegenständliche Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung von Fristen aufzulösen. Dieser wichtige Grund muss jeweils in die Sphäre des anderen Vertragsteiles fallen und ist insbesondere dann gegeben, wenn der jeweils andere Teil gröblich und nachhaltig gegen Bestimmungen dieses Vertrages verstößt. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Servicenehmer zur Nutzung der Software nicht mehr berechtigt, wobei die Bestimmungen gerichtet auf Geheimhaltung und Datenschutz weiterhin aufrechtbleiben.
III. Serviceentgelt
Die Höhe des monatlich vom Servicenehmer zu leistenden Serviceentgeltes wird gesondert vereinbart. Das Nutzungsentgelt wird jeweils im Voraus fällig. Der Servicenehmer erteilt der Servicegeberin zur Vereinfachung ein SEPA-Lastschriftmandat. Die Servicegeberin ist berechtigt die von ihr selbst ausgelegten Kosten für Leistungen von Drittanbietern, welche in das zur Verfügung gestellte Produkt einfließt (z.B. SMS oder Hostinggebühren) neben dem Serviceentgelt an den Servicenehmer in der ihr gegenüber fakturierten Höhe an den Servicenehmer weiter zu verrechnen. Zur Erhaltung der Wertbeständigkeit wird das Servicezentgelt wertgesichert. Es erhöht oder vermindert sich im selben Verhältnis, wie sich der von der Bundesanstalt Statistik Österreich für den Monat des Vertragsabschlusses verlautbarte Index der Verbraucherpreise (Basis VPI 2015) erhöht oder vermindert, wobei Schwankungen bis zu 5 % nach oben oder nach unten unberücksichtigt bleiben. Bei Überschreitung dieser Veränderung wird allerdings die gesamte Differenz voll berücksichtigt. Die zu einer Veränderung des Serviceentgeltes führende Indexzahl bildet jeweils die neue Ausgangsbasis für die Errechnung von weiteren Wertanpassungen. Aus der Nichtverrechnung der Wertanpassung kann kein Verzicht auf dieselbe abgeleitet werden. Erfolgt der Eingang des vereinbarten Serviceentgeltes nicht rechtzeitig per jeweils 5. eines Kalendermonates im Voraus, ist die Servicegeberin berechtigt, dem Servicenehmer nach Setzung einer 10-tägigen Nachfrist, den Zugang zur Software solange zu verweigern bzw. zu sperren, bis die Zahlung bei der Servicegeberin eingetroffen ist. Ebenso ist die Servicegeberin berechtigt, das Vertragsverhältnis in diesem Falle aufzulösen.
IV. Rechtseinräumung
Die Servicegeberin räumt dem Servicenehmer das Recht ein, die zur Verfügung gestellte Software innerhalb seines Unternehmens zu nutzen. Der Servicenehmer ist ausschließlich berechtigt, die Anmeldedaten und die Software selbst innerhalb seines Unternehmens und in Interaktion mit dem Endkunden zu verwenden.Darüber hinaus ist es ihm strengstens untersagt, diese Daten oder die Software selbst entgeltlich oder unentgeltlich an Dritte, nicht dem Unternehmen des Servicenehmers zugehörige Personen weiterzugeben. Der Servicenehmer verpflichtet sich, den unbefugten Zugriff auf das Programm durch Dritte, wie vor allem andere Unternehmen, durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Insbesondere sind die Mitarbeiter des Servicenehmers nachdrücklich auf die Einhaltung der vorliegenden Vertragsbedingungen und die einschlägigen Bestimmungen des Urheberrechtes hinzuweisen. Verstößt der Servicenehmer gegen dieses Weitergabeverbot, ist die Servicegeberin berechtigt, den Vertrag umgehend aufzulösen und dem Servicenehmer den Zugang zur Software zu verweigern. Darüber hinaus verpflichtet sich der Servicenehmer für jeden Verstoß gegen dieses Weitergabeverbot zur Zahlung einer nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegenden Vertragsstrafe an die Servicegeberin in Höhe des 3-fachen Jahresserviceentgeltes.
V. Gewährleistung
Die Servicegeberin leistet dafür Gewähr, dass die zur Verfügung gestellte Software zum vertragsgemäßen Gebrauch im Sinne der beigeschlossenen Produktbeschreibung, welche einen integrierenden Vertragsbestandteil darstellt, geeignet ist. Eine darüber hinausgehende Gewährleistung wird von der Servicegeberin nicht übernommen. Die Servicegeberin haftet insbesondere nicht für allfällige Mängel, welche in die Sphäre von Drittanbietern fallen, deren Produkte selbst zugekauft und der Servicegeberin als Bestandteil der zu nutzenden Software zur Verfügung gestellt werden. Weiters haftet die Servicegeberin keinesfalls für eine vom Servicenehmer oder dessen Mitarbeitern auf Basis der zur Verfügung gestellten Software zu vertretenden Falschberatung resultierenden Schäden gegenüber dem Endkunden. Ausdrücklich festgehalten wird, dass sämtliche auf die Software zurückzuführende Ergebnisse stets nur einen Beratungsvorschlag bzw. eine Empfehlung darstellen und letztlich die Beratung gegenüber dem Endkunden ausschließlich dem Servicenehmer obliegt, für deren Richtigkeit Letzterer im Verhältnis zwischen den Vertragsparteien alleine einzustehen hat. Die Servicegeberin haftet nicht für fehlerhafte Berechnungen aufgrund von Datenbankfehlern oder falschen Dateiangaben durch den Servicenehmer. Die Servicegeberin haftet auch nicht für Schäden resultierend aus höherer Gewalt, wie z.B. Krieg, Terrorismus, Naturkatastrophen, Feuer, Streik, Aussperrung, Embargo, hoheitliche Eingriffe, Ausfall der Stromversorgung, Ausfall von Transportmitteln, Ausfall von Telekommunikationsnetzen bzw. Datenleitungen, sich auf die Dienstleistungen auswirkende Gesetzesänderungen nach Vertragsabschluss oder sonstige Nichtverfügbarkeit von Produkten. Die Servicegeberin haftet für Schäden, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für von der Servicegeberin verschuldete Personenschäden. In jedem Fall ist der Schadenersatz der Höhe nach mit dem 3-fachen Jahresserviceentgelt begrenzt.
VI. Datenschutz
Die Servicegeberin verpflichtet sich, Daten und Verarbeitungsergebnisse ausschließlich im Rahmen der Aufträge vom Servicenehmer zu verwenden und ausschließlich diesem zurückzugeben und nicht für eigene Zwecke zu verwenden. Die Servicegeberin erklärt, dass sie alle mit der Datenverarbeitung beauftragten Personen vor Aufnahme der Tätigkeit zur Wahrung des Datengeheimnisses im Sinne des § 15 DSG 2000 verpflichtet hat. Insbesondere bleibt die Verschwiegenheitsverpflichtung der mit dem Datenverkehr beauftragten Personen auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit und Ausscheiden bei der Servicegeberin aufrecht. Sie erklärt weiters, dass sie ausreichende Sicherheitsmaßnahmen im Sinne des § 14 DSG 2000 ergriffen hat, um zu verhindern, dass Daten ordnungswidrig verwendet oder Dritten unbefugt zugänglich werden. Die Servicegeberin ist berechtigt, nach Beendigung des Vertragsverhältnisses alle Verarbeitungsergebnisse und Unterlagen, die Daten enthalten, zu löschen. Der Servicenehmer ist berechtigt, innerhalb eines Monats nach Beendigung des Vertragsverhältnisses von der Servicegeberin die Übergabe der gespeicherten Daten in Form eines physischen oder virtuellen Datenträgers zu begehren. Nach dem ungenützten Verstreichen der Monatsfrist trifft die Servicegeberin keine Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung dieser Daten.
VII. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen nach Maßgabe dieser Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. 2. Die Geschäftsbedingungen unterliegen österreichischem Recht. Für sämtliche im Zusammenhang damit sich ergebenden Streitigkeiten zwischen den Parteien wird die Zuständigkeit des jeweils sachlich zuständigen Gerichtes in Klagenfurt vereinbart. 3. Die allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen und undurchführbaren Bestimmungen gelten wirksame und durchführbare Bestimmungen, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck möglichst weitgehend nahe kommen als vereinbart. 4. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die nicht ex lege übergehenden Rechte und Pflichten der Vereinbarung ausdrücklich auf den/die jeweiligen Rechtsnachfolger zu überbinden und diese(n) wiederrum zur Überbindung auf weitere Rechtsnachfolger zu verpflichten.